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Hausregeln

Untenstehende findest du die Hausregeln zur Nutzung des Makerspace im BFH-TI Makerspace.  Jede Person, die den Makerspace und/oder dessen Maschinen und Materialien nutzen möchte, muss sich an diese Regeln halten.

 


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Nutzererklärungen

Grundsätze

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  1. Der Makerspace ist eine Werkstatt zur Erstellung von Prototypen und 3D-Modellen. Alle anderen Aktivitäten sind ausserhalb des Makerspace durchzuführen.

  2. Die Makerspace-Nutzererklärung gilt zusätzlich zu den allgemeinen Hausregeln der BFH. Die Makerspace-Nutzererklärung beinhaltet auch die Makerspace-Hausregeln, die gut sichtbar in den Räumlichkeiten ausgehängt sind. Wird nachfolgend von der Einhaltung der respektive Verstössen gegen die Makerspace-Nutzererklärung gesprochen, sind immer die geltenden Hausregeln mitgemeint. Nutzende müssen die Vorgaben und Richtlinien der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) einhalten. 

  3. Verantwortlich für den Makerspace sind insbesondere die Makerspace-Leitung und das Makerspace-Team sowie die Makerspace-Volontäre (nachfolgend Makerspace-Mitarbeitende respektive Makerspace-Team). Auffälligkeiten (z. B. defekte Maschinen/Werkzeuge etc.) sind umgehend dem anwesenden Makerspace-Team oder per E-Mail (makerspace@bfh.ch) zu melden. 

  4. Nutzende sind verpflichtet, den Anweisungen der Makerspace-Mitarbeitenden Folge zu leisten. Bei Verstössen kann die Nutzung des Makerspace untersagt werden. 

  5. Verstossen Nutzende gegen die Makerspace-Nutzererklärung, nutzen den Makerspace und seine Geräte/Materialien für unzulässige, unsachgemässe oder sogar illegale Zwecke oder verhalten sich in anderer Weise unangemessen, kann ihnen die Nutzung durch die Makerspace-Leitung untersagt werden. 

  6. Folgende Personen können sich als Nutzende des Makerspace autorisieren lassen: Studierende und Mitarbeitende der BFH sowie aktive Teammitglieder eines BFH Spinoff-Projekts. Nutzende müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 

  7. Die Mitnahme und der Aufenthalt von nicht autorisierten Personen oder Gästen im Makerspace sind strikt untersagt. Jede Person, die den Makerspace betritt, muss offiziell registriert, mindestens 18 Jahre alt und vollständig eingewiesen sein.  

  8. Zugang zum Makerspace ist Personen untersagt, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bewusstseinsverändernden Medikamenten stehen. 

  9. Im Makerspace darf nur gearbeitet werden, wenn sich mindestens zwei Personen gleichzeitig in demselben Raum befinden. 

  10. Aus gesundheitlichen Gründen ist der Zutritt zum Makerspace für schwangere und stillende Personen sowie für Personen mit besonderen Gefährdungsumständen grundsätzlich untersagt bzw. nur unter erhöhter Vorsicht möglich. Betroffene Personen werden gebeten, sich vorab mit dem Makerspace-Team in Verbindung zu setzen.  

  11. Die vom Makerspace der BFH bereitgestellte Infrastruktur (Werkzeuge und Maschinen) ist mit der gebotenen Sorgfalt und gemäss dieser Erklärung zu nutzen. Nutzende haften für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Verursachen Nutzende vorsätzlich oder grob fahrlässig Personen- oder Sachschäden, und wird die BFH durch Dritte belangt, kann Rückgriff auf Nutzende genommen werden. Mit Unterzeichnung dieses Dokuments bestätigen die Nutzenden, dass etwaige durch sie verursachte oder von ihnen erlittene Unfälle und/oder Schäden durch eine geeignete Versicherung mit ausreichender Deckung oder durch den Arbeitgeber abgedeckt sind. Erforderlich sind: Krankenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung. Bei Mitarbeitenden der BFH gilt im Falle der Verursachung von Schäden während der Ausführung ihrer Arbeitstätigkeit Art. 101 des Personalgesetzes betreffend Haftung.  

Nutzung des Makerspace 

  1. Der Makerspace ist in erster Linie für die Erstellung von Prototypen für studentische Projekte vorgesehen. Projekte mit kommerziellem Zweck dürfen im Makerspace nur nach Rücksprache mit der Makerspace-Leitung produziert werden. 

  2. Der Makerspace und alle Werkzeuge dürfen nur von Personen gemäss Punkt 6 genutzt werden, die sowohl eine allgemeine Einführung als auch eine spezifische Maschineneinweisung erhalten haben. 

  3. Bei hoher Auslastung werden studentische Projekte bevorzugt; im Anschluss erfolgt die Vergabe nach dem Prinzip «First come, first serve» 

  4. Komplexere Werkzeuge/Maschinen erfordern eine gesonderte Einweisung. Diese Maschinen können nur über das Fabman-Kontrollsystem eingeschaltet werden. Eine Einweisung erfolgt durch einen Makerspace-Mitarbeitenden. Vor der Nutzung müssen sich Nutzende an der Maschine anmelden und danach wieder abmelden. 

  5. Die spezifischen Anweisungen zur Maschinenbedienung und Materialbearbeitung sind als Texte und Visualisierungen an den Maschinen sowie den Wänden des Makerspace angebracht. Diese Anweisungen sind strikt einzuhalten. 

  6. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der eigenen Arbeit sind Makerspace-Mitarbeitende zu konsultieren. 

  7. Im Makerspace dürfen keine Lebensmittel aufbewahrt oder konsumiert werden. Getränke sind nur in fest verschlossenen Behältnissen erlaubt. Alkohol und Drogen sind verboten. 

  8. Werkzeuge des Makerspace dürfen den Bereich nicht verlassen. 

  9. Werkzeuge und Maschinen dürfen nur zweckentsprechend genutzt werden. 

  10. Vor der Benutzung sind Werkzeuge und Maschinen auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Defekte sind sofort dem Makerspace-Team zu melden. 

  11. Beschädigte Werkzeuge, Geräte und Maschinen dürfen nicht verwendet werden. 

  12. Private Materialien dürfen im Makerspace nicht gelagert werden. 

  13. Arbeitsbereiche sind stets sauber zu halten und vor Verlassen zu reinigen. Für entstehende Reinigungskosten können die verantwortlichen Nutzenden haftbar gemacht werden. 

  14. Nicht beschriftete Materialien und Projekte werden vom Makerspace-Team entsorgt. 

  15. Die Verwendung von explosiven, brennbaren oder giftigen Stoffen ist verboten. Es dürfen keine Stoffe mit Gefahrenkennzeichnung gemäss „Verordnung (EG) Nr. 1272/2008“ mit H200–H281, H300–H315, H318–H373 mitgebracht oder verwendet werden. 

  16. Die Herstellung oder Bearbeitung von Waffen, waffenähnlichen oder sonstwie gefährlichen oder angstverursachenden Gegenständen ist strengstens verboten. 

  17. Aufwände der BFH oder des Makerspace-Teams, die durch unangemessenes Verhalten, Diebstahl, grobe Fahrlässigkeit usw. entstehen, können Nutzenden in Form einer Administrativgebühr in Rechnung gestellt werden. Die Haftung für verursachte Schäden bleibt vorbehalten. 

  18. Abweichungen vom Standardbetrieb sind dem Makerspace-Team direkt zu melden. 

Sicherheit im Makerspace 

  1. Die vom Makerspace bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist gemäss Beschilderung und Anweisung stets zu tragen. 

  2. Beim Arbeiten an Maschinen ist enganliegende Kleidung zu tragen. Schmuck und Schals sind verboten. Langes Haar muss zusammengebunden sein. 

  3. Es sind geschlossene, flache Schuhe ohne Absatz zu tragen. 

  4. Musikhören über Kopfhörer ist im Makerspace untersagt. Kopfhörer ersetzen keinen Gehörschutz. 

  5. Personen im Makerspace haben sich so zu verhalten, dass sie sich selbst oder andere nicht gefährden. 

  6. Die Arbeitsbereiche sind durch Bodenmarkierungen klar abgegrenzt. Die jeweils zulässige Höchstzahl an Personen ist pro Bereich ausgewiesen und darf nicht überschritten werden. Im Falle einer hohen Auslastung der Arbeitsbereiche findet die Priorisierungsregel gemäss Punkt 13 Anwendung. 

  7. Im Makerspace gilt der Verhaltenskodex: „Jeder achtet auf jeden.“ 

Datenschutz  

  1. Im Rahmen der Nutzung der Geräte im Makerspace werden personenbezogene Daten der Nutzenden - insbesondere Daten zur Geräteanmeldung, Reservierung sowie zur Identifikation und Nutzungszeit (z.B. Fabman-ID, Nutzungsdauer) - durch den Systemanbieter «FABMAN GmbH» erhoben und verarbeitet. Die geltenden Datenschutzbestimmungen von FABMAN GmbH sind unter https://fabman.io/terms/gdpr sowie https://fabman.io/terms/privacy einsehbar. Die Benutzerkonten werden nach einem Jahr der Inaktivität automatisiert gelöscht.  

Notfälle

  1. Im Notfall sind unverzüglich die in den ausgehängten Notfallinstruktionen beschriebenen Massnahmen durchzuführen und das Makerspace-Team zu informieren.

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